1115 ff.). Soweit relevant werden die dortigen Ausführungen direkt in die nachfolgende Beweiswürdigung miteinbezogen. Aus den weiteren objektiven Beweismitteln, namentlich aus den Chatnachrichten, sind konkrete Hinweise zum fraglichen Vorfall zu entnehmen. Diese Nachrichten wurden zwischen dem 22. Oktober 2020 und dem 23. Oktober 2020 versendet, mithin am Tag des Vorfalls und am darauffolgenden Tag (Chatnachrichten Nr. 1-19, vgl. E. 15.3 hiervor):