65 Internetplattform «BF.________(Adresse)» eine Verabredung getroffen und einen Geldbetrag von CHF 150.00 vereinbart wurde – am Bahnhof in I.________(Ortschaft) trafen, von wo aus sie sich in ein B&B-Zimmer begaben. Ebenfalls ist unstrittig, dass es bei den anschliessenden sexuellen Handlungen sowohl zwischen dem Beschuldigten und E.________ als auch zwischen G.________ und E.________ (gleichzeitig) zu Oral- (Beschuldigter) bzw. Vaginalverkehr (G.________) kam. Der Beschuldigte bringt aber vor, dass sowohl E.________ als auch G.__