_ ablehnte. In der Folge kam es zu Geldforderungen seitens des Beschuldigten und sie fuhren zu einem Bankomaten in M.________(Ortschaft)/BI.________ (Kanton) (vgl. Ziff. 4, räuberische Erpressung z.N. G.________). Auf der Heimfahrt nach Hause fragte der Beschuldigte u.a., ob es ihr gefallen habe. Als E.________ erwiderte, er solle aufhören, schlug ihr der Beschuldigte mit den linken Handrücken ins Gesicht. Er schlug sie 2-3 Mal mit Fausthieben und Ohrfeigen auf den Hinterkopf/Nacken (vgl. auch Ziff. 14, Tätlichkeiten z.N. E.________). Zuhause (J.________(Ortschaft), BJ.________(Adresse)) verlangte der Beschuldigte dann noch Sex von E._____