Der Beschuldigte lag auf dem Bett und wollte, dass E.________ sich auf ihn (den Beschuldigten) setzt und ihn mit dem Mund oral befriedigt, was sie befolgte (sexuelle Nötigung; vgl. Ziff. 3.4). Währenddessen sollte G.________ sie von hinten vaginal (ungeschützt) penetrieren, was dieser ebenfalls tat (Vergewaltigung). E.________ musste so tun, als ob es ihr gefalle. Nach kurzer Zeit kam G.________ zum Samenerguss (auf ihrem Rücken). Der Beschuldigte forderte in der Folge noch einen zweiten Akt, was G.________ ablehnte.