Der Beschuldigte nahm vorgängig über die Internetplattform (Erotik Kontaktanzeigen) „BF.________(Adresse)“ Kontakt auf mit G.________, welcher via Anzeige ein Paar suchte, und es wurde für am Abend des 22.10.2020 ein Treffen in I.________(Ortschaft) (Treffpunkt I.________(Ortschaft) Bahnhof) vereinbart. Der Beschuldigte verlangte, dass E.________ ihn begleitet und beim Treffen mitmacht, obwohl er wusste, evtl. in Kauf nahm, dass sie das nicht wollte. E.________, welche durch vorgängige Drohungen, Unterdrückungen und quasi tägliche Schläge bzw. körperliche Gewalt seitens des Beschuldigten gefügig gemacht wurde (vgl. Ziff.