Damit ist im Ergebnis erstellt, dass der Beschuldigte E.________ unter Ausübung von psychischen Drucks sowie durch Androhung und Anwendung von Gewalt zur Vornahme an den und Duldung der Anklageschrift zugrundeliegenden sexuellen Handlungen zwang. Die sexuellen Handlungen entsprachen nicht ihrem freien Willen, was dem Beschuldigten auch durchaus bewusst war. Dennoch setzte er sich über diesen Willen hinweg. 17.3 Vorwürfe gemäss Ziff I.A.2.1. und 3.4. der Anklageschrift 17.3.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird unter Ziff I.A.2.1. und 3.4. der Anklageschrift (pag. 4886 f.; pag.