__ lassen keinen anderen Schluss zu, als dass das, was sie in sexueller Hinsicht während der «Sex-Treffen» bzw. kurz danach tun und dulden musste, einzig und alleine aufgrund der massiven Druck- und Gewaltausübung des Beschuldigten erfolgte und damit gegen ihren freien Willen geschah. Gleiches gilt auch in Bezug auf die sexuellen Handlungen im Zusammenhang mit einer Salatgurke und einer Bierflasche («Ich bestätige, dass er aus Wut, nachdem er ein Video gesehen hatte, in dem seine Ex-Frau ein Deo in ihre Vagina einführte, mich zur Penetration einer Gurke zwang» [pag. 2093];