5786 Z. 31). - Obwohl sie es ihm gesagt habe, habe sie aufgrund der Schläge und Gewalt mitgemacht (pag. 5786 Z. 28). Sie vermochte dabei in nachvollziehbarer Weise darzulegen, weshalb sie sich irgendwann nicht mehr gegen den Beschuldigten zur Wehr gesetzt habe (Sie habe sich in einem Zustand befunden, in welchem sie seine Forderungen nicht mehr habe ablehnen können [pag. 2049]; Es sei ihr klar gewesen, dass er sie nie wieder gehen lasse, es sei denn, sie sei tot [pag. 2050]). Zumal der Beschuldigte ein Terrorregime aufgebaut hatte, indem er sie wiederholt schlug, bedrohte und kontrollierte (vgl. dazu E. 15. hiervor), gelang es ihm, das Leben von E.___