___ gelangt, um zu seinem Ziel, der Erfüllung des sexuellen Wunsches, zu gelangen. Aber nicht in dem Sinne, dass E.________ einem psychischen Druck von ihm nachgeben habe, den er erzeugt habe, um zu diesem Ziel zu gelangen. Möglicherweise gehe die eigene Wertung des Beschuldigten, wonach es gemeinsam entschieden worden sei, etwas zu weit und entspreche seinem subjektiven Wunschdenken. Aber er sei sich in keiner Weise bewusst gewesen, dass er E.________ zu sexuellen Handlungen gezwungen habe, indem er vorher eine psychische Drucksituation mit genau diesem Ziel aufgebaut habe (zum Ganzen pag. 5816 ff.; pag. 5820 f.).