_ habe bezeichnend ausgesagt, dass E.________ nicht verängstig gewirkt und er den Eindruck gehabt habe, dass sie sich mit der Situation abgefunden habe. Auch die Angaben des Beschuldigten würden konstant das Gleiche besagen, wonach sie es getan habe, um ihn zufrieden zu stellen und ihm einen Gefallen zu tun. Der Beschuldigte sei immer der vollen Überzeugung gewesen, dass sie zugestimmt habe und einverstanden gewesen sei. Er sei möglicherweise häufig an E.________ gelangt, um zu seinem Ziel, der Erfüllung des sexuellen Wunsches, zu gelangen.