Ihre einzige Angabe, dass sie wie eine Leiche ausgesehen habe, ungeschminkt und im Trainer gewesen sei, überzeuge in keiner Weise. Im Gegenteil sei sie abgesehen von einem Vorfall stets gepflegt und geschminkt zu den «Sex-Treffen» gegangen. Gemäss der Angabe des Beschuldigten habe sie sogar seine Meinung eingeholt, ob die Intimrasur in Ordnung sei. Auch G.________ habe den Eindruck gehabt, dass E.________ der Bitte des Beschuldigten nachgegeben habe. Ihre Aussage ihm gegenüber: «Hör mal, er will es versuchen, machen wir», entspreche genau dieser Folgerung. G.________ habe bezeichnend ausgesagt, dass E._____