_ nicht zu den ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. E.________ bzw. alle Beteiligten hätten diese gewollt und freiwillig gemacht (pag. 5808 Z. 12). Folglich ist hinsichtlich sämtlicher Vorfälle vorab eine Beweiswürdigung hinsichtlich der Frage der Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen vorzunehmen. Anschliessend sind die einzelnen Tatvorwürfe gesondert zu prüfen, wobei auf die konkreten Aussagen zu diesen Sachverhalten nochmals einzugehen ist. 17.2 Zur Frage der Freiwilligkeit 17.2.1 Beweismittel Bei der vorliegend zu beurteilende Frage der Freiwilligkeit handelt es sich um eine innere Tatsache.