Ebenfalls steht der Vorwurf im Raum, dass die fremden Männer von der fehlenden Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen keine Kenntnis gehabt haben sollen bzw. der Beschuldigte sie darüber getäuscht haben soll. Ebenfalls wird dem Beschuldigten vorgeworfen, E.________ teilweise nach und teilweise unabhängig von diesen Treffen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Rahmensachverhalte grundsätzlich nicht, sondern hält im Wesentlichen dafür, E.________ nicht zu den ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.