5801 Z. 35 und Z. 44). Sie steht nicht zuletzt im Widerspruch zu seiner Aussage in der delegierten Einvernahme, wonach die Strafund Zivilklägerin ihm auch schon gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle und er noch versucht habe, sie zu überreden und wenn das nicht gelungen sei, habe er es sein lassen (pag. 842 Z. 544 ff.). Die Abwehrhandlungen der Straf- und Zivilklägerin,