Diesen Erwägungen ist vollumfänglich zuzustimmen. Oberinstanzlich gab der Beschuldigte zudem erstmals an, sie hätten im Schlafzimmer Sex gehabt, nachdem (Hervorhebung durch die Kammer) sich die Straf- und Zivilklägerin das Auge angeschlagen gehabt habe (pag. 5801 Z. 1 ff.). Die Zugeständnisse sind auch bezüglich dieses Vorfalls beschönigend oder das Verhalten wird dem Alkohol zugeschoben. Dagegen spricht, dass er sich ansonsten noch sehr genau an das Geschehene erinnern kann. In dieses Bild passt ferner, dass AM.