Erst anlässlich der zweiten Einvernahme vom 8. Oktober 2019 – und damit über ein halbes Jahr später – präsentierte er eine detailliertere Version der Geschehnisse, wonach die Privatklägerin 1 sich beim Wasserholen in der Küche gestossen habe. Dabei ist auffallend, wie der Beschuldigte genau die deliktsrelevanten Elemente der jeweiligen Vorwürfe in einer stark verharmlosenden Version darstellte bzw. diese als Alltäglichkeiten hinstellte.