902 ab min. 1341). Zum Geschlechtsverkehr oder dessen Einvernehmen konnten die Kinder jedoch keine Angaben machen. Einzig AM.________ CQ.________ gab zu Protokoll, dass ihre Mutter ihr erzählt habe, mehrmals dazu gezwungen worden zu sein, mit dem Vater zu schlafen, obwohl sie dies nicht gewollt habe (pag. 885 Z. 671 ff.). In Bezug auf den angeklagten Sachverhalt der Körperverletzung ist sodann auf den in den Akten vorhandenen Chatverkehr zwischen AM.________