Sie entriegelte wie ausgeführt gar die Tür zum Kinderzimmer, um so eine Fluchtmöglichkeit zu haben. Dies zeigt, dass die Drohung des Beschuldigten ihre Wirkung erzielt hatte, was sie so selbst aussagte (Auf Frage, wie diese Drohung auf sie gewirkt habe: «Ich dachte jetzt… ich weiss nicht… ich dachte, das wars» [pag. 791 Z. 622). Entgegen der Verteidigung ist ihre Aussage, wonach sie nicht durch körperlichen Zwang zum Sex gezwungen worden sei, dahingehend zu verstehen, dass der Beschuldigte ihr während (Hervorhebung durch die Kammer) des Geschlechtsverkehrs keinen körperlichen Zwang antat, was mit ihren übrigen Schilderungen übereinstimmt.