und gab schlüssig an, sie habe bei ihrer polizeilichen Einvernahme die Details besser gewusst, weil die Einvernahme kurze Zeit nach dem Vorfall gewesen sei (pag. 819 Z. 605 f.). Ihre Aussagen zeigen ferner, dass sie den Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten vollzog, damit die Schläge aufhörten. Sie gab zu Protokoll, dass der Beschuldigte sie geschlagen und ihr gedroht habe, sie habe Todesangst gehabt. Um Schlimmeres zu verhindern, habe sie anschliessend trotzdem Sex mit ihm gehabt, obwohl sie dies eigentlich nicht gewollt habe (pag. 773 Z. 72 ff.; pag. 790 Z. 568 ff.; pag. 5157 Z. 28 ff.; pag. 5773 Z. 33 ff.).