Gemäss ihren Aussagen waren es die Schläge, die derart brutal, mithin ausserordentlich gewesen waren und es erscheint naheliegend, dass sie sich an diesen Umstand besser erinnern konnte, als an den Geschlechtsverkehr. Diese Erklärung brachte die Straf- und Zivilklägerin überdies selbst vor («Ich kann mich an die wirklich schlimmen Punkte gut erinnern, aber an jedes Detail ist schwierig. Es ist oft das Gleiche passiert. Oft hatten wir Sex, ohne dass ich es wollte, aber ich durfte es nicht sagen» [pag. 819 Z. 592 ff.]) und gab schlüssig an, sie habe bei ihrer polizeilichen Einvernahme die Details besser gewusst, weil die Einvernahme kurze Zeit nach dem Vorfall gewesen sei (pag.