Der Umstand, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen war, wurde vom Beschuldigten denn auch ausdrücklich so bestätigt. Des Weiteren gab die Straf- und Zivilklägerin vor der Staatsanwaltschaft auch zu Protokoll, dass sie sich nicht mehr an alles erinnern könne, aber sie wisse noch, dass sie der Beschuldigte geschlagen habe und sie ihn in den ganzen 17 Jahren nie so erlebt habe, also, dass er so brutal zu ihr geworden sei (pag. 820 Z. 655 ff.). Gemäss ihren Aussagen waren es die Schläge, die derart brutal, mithin ausserordentlich gewesen waren und es erscheint naheliegend, dass sie sich an diesen Umstand besser erinnern konnte, als an den Geschlechtsverkehr.