Sie habe Angst gehabt und um Schlimmeres zu verhindern, habe sie nach seiner Rückkehr mit dem Beschuldigten Sex gehabt. Ihre Aussagen erscheinen aufgrund ihrer Detailliertheit erlebnisbasiert und wirken nicht konstruiert. Ihre Wahrnehmungen sind gleichbleibend und sie legte merklich Wert darauf, den Beschuldigten nicht übermässig und unnötig zu belasten. Die Aussagen weisen ferner ausgefallene Nebensächlichkeiten auf: Sie gab an, vom Schlafzimmer habe es eine weitere Tür für ins Kinderzimmer, die abgeschlossen sei. Diese habe sie entriegelt, um so im schlimmsten Fall flüchten zu können (pag. 790 Z. 577 f.).