5814 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dagegen, dass die Straf- und Zivilklägerin gedacht habe, es passiere etwas Schlimmeres und einzig deshalb mit dem Beschuldigten Sex gehabt habe. Entsprechend ihrer Aussage habe dies der Beschuldigte gewusst, denn er habe von ihr verlangt, dass sie ihn «spitz» mache und als sie sich