16.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist weitgehend unbestritten. Der Beschuldigte gesteht ein, in der Nacht vom 8./9. März 2019 mit der Straf- und Zivilklägerin Alkohol getrunken und von ihr verlangt zu haben, ihn «spitz» zu machen. Insbesondere verlangte er von ihr, vom Sex mit anderen Männern zu berichten. Weiter bestreitet er nicht, dass es am fraglichen Abend zum Geschlechtsverkehr mit der Straf- und Zivilklägerin gekommen ist. Die deliktsrelevanten Teile des Sachverhalts werden vom Beschuldigten hingegen bestritten.