begangen in der Nacht vom 08./09.03.2019, in H.________(Ortschaft)/BD.________ (Kanton), BC.________(Adresse) (ehemaliges Domizil Familie CQ.________), z.N. von Ehefrau A.________, wie folgt: Anlässlich des Vorfalls gemäss Ziff. 1 (Vergewaltigung, evtl. Versuch, z.N. A.________) schlug der Beschuldigte mehrmals mit den Fäusten auf A.________ ein (insbes. gegen den Kopf bzw. das Gesicht, Oberarm rechts, Bein rechts/Oberschenkel und Rumpf-/Hüftbereich). Sie erlitt durch die Schläge Hämatome im Gesicht bzw. eine Platzwunde beim Auge rechts bzw. es blutete anschliessend aus der rechten Augenhöhle.