Nachdem am Abend des 08.03.2019 die drei jüngeren Töchter, welche zuhause waren, ins Bett gegangen waren, verlangte der Beschuldigte von A.________, dass sie mit ihm Bier trinkt. A.________ trank in der Folge ca. zwei Bier à 0.5l. Gegen Mitternacht verlangte er von ihr Sex und dass sie ihn «spitz» macht, d.h. er verlangte insbesondere, dass sie ihm erzählt, wie sie mit anderen Männern Sex habe. Sie verweigerte dies. In der Folge schlug er mehrmals mit den Fäusten auf sie ein (insbes. gegen den Kopf bzw. das Gesicht, Oberarm rechts, Bein rechts/Oberschenkel und Rumpf-/Hüftbereich).