So schrieb er E.________ bspw. am 22. Oktober 2020 um 16:51 Uhr: «Ich beleidige dich, du bist meine Frau, ich werde dich wieder beleidigen und damit basta». Aufgrund des sich in den Akten befindenden Chatverkehrs zwischen E.________ und dem Beschuldigten wird auch objektiv nachvollziehbar, wie er sie bedroht und mit welcher Verachtung er sie behandelt hatte (Chatnachrichten 1-4 [pag. 1939 f.]). Ebenfalls gab er wie hiervor dargelegt an, nur Ehemänner würden