Konkret schlug er sie auf der Rückfahrt nach dem Vorfall mit G.________ mit dem linken Handrücken ins Gesicht und ca. 2-3 Mal mit Fausthieben und Ohrfeigen auf den Hinterkopf/Nacken. Der Beschuldigte gibt denn auch selber zu, E.________ mehrfach (2-3 Mal) verprügelt bzw. geschlagen zu haben (pag. 1365; pag. 5810 Z. 23 und Z. 26) und er bestreitet auch nicht, ihr fast täglich Ohrfeigen und Schläge verpasst und sie bedroht zu haben (pag. 1365). Auch der Spruch «Ich bringe dich um» habe er vielleicht gesagt (pag. 5803 Z. 34). Dass er dabei nicht nur gegen seine Partnerin, sondern auch gegen deren Sohn handgreiflich wurde, ergibt sich ebenfalls aus den glaubhaften Ausführungen von E.____