wachsenen Schuldsprüche der Nötigung und Drohung belegt. Gemäss erstelltem 46 Sachverhalt setzte der Beschuldigte E.________ mittels Gewalt, Drohungen sowie Kontrolle unter Druck, um seinen Forderungen nachzukommen. Er kannte ihre Passwörter und kontrollierte ihren Standort. Sie musste nach der Arbeit direkt nach Hause gehen und mit eingeschaltetem Videoanruf für ihn verfügbar sein. Sie durfte das Haus nur mit seiner Einwilligung verlassen und ihre Familie nur sehen, wann er dies wollte. Sie musste ihm seine Socken anziehen, seine Füsse massieren und waschen.