Er habe ihre SMS übersetzt, alles kontrolliert und alle Passwörter gekannt. Er habe ihr ein neues Telefon besorgt, um sie kontrollieren zu können (pag. 2027; pag. 2050; pag. 5167 Z. 13 ff.). Sie habe die Leitung auch nachts für ihn freihalten müssen (pag. 2046). Zudem habe es auch eine App gegeben, die ihre Bewegungsabläufe verfolgt habe. So habe er jederzeit gewusst, wo sie sich aufhalte (pag. 2050). Am Abend der ersten Gewalttätigkeit habe sie ihm die Socken anziehen müssen und ihm beim Ankleiden helfen. Dies sei von ihm verlangt worden (pag. 2047; pag. 2086). Er habe verlangt, dass sie ihm unter dem Tisch die Füsse massiere und auch das Fussbad mache, während er gegessen habe (pag.