Die glaubhaften Schilderungen von E.________ stimmen denn auch mit diesem aus den Chatnachrichten gewonnenen Eindruck überein. Sie gab überzeugend Auskunft über die herrschenden Verhältnisse innerhalb der Beziehung. In Bezug auf das kontrollierende Verhalten des Beschuldigten sagte sie authentisch, mehrfach und übereinstimmend aus, dass der Beschuldigte sie mittels GPS beobachtet und ihren Zeitplan gekannt habe. Während der Arbeit und auch als sie noch nicht zusammengewohnt hätten, habe sie mit eingeschaltetem Videoanruf verfügbar sein müssen. Er habe ihre SMS übersetzt, alles kontrolliert und alle Passwörter gekannt.