44 der Beschuldigte mit dem Tod gedroht und sie in der Schlussphase der Beziehung fast täglich geschlagen habe (pag. 5826). Fürsprecherin B.________ führte für die Straf- und Zivilklägerin aus, das von der Straf- und Zivilklägerin Erlebte habe sich in den vielen Jahren Ehe intensiviert und sei das, was das andere Opfer innerhalb weniger Monate habe erleben müssen. Das ähnliche Vorgehen bei beiden Opfern zeige deutlich, wie sich der Beschuldigte verhalte (pag. 5832). Die Verteidigung äusserte sich nicht dazu.