Auch in dieser Beziehung habe der Beschuldigte nach kurzer glücklicher Phase sein wahres Gesicht gezeigt und diese sei von Demütigungen und Gewalt geprägt gewesen. Im Verlauf der Beziehung sei der Einfluss des Beschuldigten stets grösser geworden und E.________ habe sich seinen Wünschen fügen müssen. Er habe nicht nur verlangt, dass sie sich beim Sex andere Männer vorstelle und hiervon spreche, sondern sei einen Schritt weiter gegangen und habe seine Fantasie – anders als bei der Straf- und Zivilklägerin – in die Tat umgesetzt. E.________ habe dabei aus Angst mitgemacht, weil ihr