43 nahtlos in das Gesamtbild einfügen. Gemäss dem rechtskräftig erstellten Sachverhalt schlug der Beschuldigte mehrfach auf seine Tochter Q.________ ein (mehrfaches heftiges Einschlagen sowohl mit Fäusten, Gurt, Kinderwagen, Füssen sowie Stossen gegen Balkontüre), aufgrund dessen sie Schmerzen und Hämatome am ganzen Körper erlitt und ca. 2 Wochen nicht mehr zur Schulde gehen konnte. Ebenfalls rechtskräftig sind die gegenüber der Straf- und Zivilklägerin und deren Eltern sowie deren Bruder ausgestossenen Todesdrohungen.