Beschuldigten auch auf seine Kinder auswirkte. Bereits am 16. Mai 2017 erfolgte seitens der Schulleitung der Schule P.________(Ortschaft) eine Gefährdungsmeldung betreffend Q.________, da diese ein auffälliges Sozialverhalten gezeigt und sich insbesondere aggressiv verhalten habe. Weiter bestünde Anlass zur Sorge, dass Q.________ unter häuslicher Gewalt leide (pag. 2988). Sodann meldete eine andere Tochter, AO.________ CQ.________, am 18. Januar 2019 auf der Polizeiwache H.________(Ortschaft), dass sie auf dem Nachhauseweg von der Schule von einem unbekannten Mann verfolgt worden sei. Als die Polizei sie damit konfrontierte, dass dies nicht stimmen könne, gab sie zu, gelogen zu haben.