Die Privatklägerin 1 meldete, dass es zu häuslicher Gewalt gekommen sei. In der Folge wurde eine Fernhalteverfügung gegenüber dem Beschuldigten bis am 3. April 2019 verfügt (pag. 736; Vorfall gemäss Ziff. I. A. 1. der AKS). 24.03.2019 Die Privatklägerin 1 erkundigte sich bei der Polizei, ob sie ihren Mann treffen könne. Ihre Kinder würden den Vater vermissen und sie wolle gerne mit ihm Kontakt aufnehmen 29.03.2019 AW.________ meldete sich telefonisch auf der Polizeiwache in AX.