Die Situation habe sich seit der Aussprache sehr verbessert. Niemand in der Familie möchte nun eine Anzeige einreichen (pag. 732 f.).  Anlässlich der Anhörung bei der KESB gab die Privatklägerin 1 an, dass die Kinder gelogen hätten und sie der Polizei erzählt habe, was die Kinder ihr gesagt hätten. Es sei ein Fehler gewesen, dass sie auf die Polizeiwache gegangen seien, ohne zuerst mit ihrem Mann zu sprechen. Es habe an diesem Abend einen Streit gegeben und ihr Mann sei laut geworden aber es sei nicht zu Gewalt gekommen (pag. 2945). 02.02.2019