(Adresse). Gemäss Angaben der Privatklägerin 1, habe ihr Mann ihr und den beiden Töchtern angedroht sie umzubringen. Zudem habe er AM.________ einen Aschenbecher aus Glas angeworfen (Vorfall gemäss Ziff. I. A. 10.2 der AKS).  Gemäss Nachtrag vom 21.08.2018 habe die Privatklägerin 1 telefonisch angegeben, dass es zwischenzeitlich zu einer Aussprache zwischen ihr, ihrem Mann und den Töchtern gekommen sei. Ihr Mann würde sich nun bei ihr Zuhause befinden, er könne das Telefonat gleich mithören. Die Situation habe sich seit der Aussprache sehr verbessert.