(Adresse)) meldete via regionaler Einsatzzentrale, dass der Mann die Ehefrau bedrohe. Die ausrückende Patrouille konnte in Erfahrung bringen, dass es zu einem verbalen Streit unter den Eheleuten gekommen sei. Der Grund für den Streit sei, dass der Beschuldigte seiner Frau nachstelle und sie überwache. Ausserdem soll er gegenüber seiner Frau bei einem früheren Streit eine Drohung ausgesprochen haben. 18.08.2018 Die Privatklägerin 1 ging zusammen mit ihren Töchtern AM.________ und AO.________ zur Polizei, Polizeiwache AV.________ (Adresse).