): 19.02.2017 Die Privatklägerin 1 betätigte die Notruftaste der Polizei am AT.________ (Adresse). Die Privatklägerin 1 gab in der Folge an, dass ihr Mann viel Alkohol trinke und in alkoholisiertem Zustand immer wütend werde. Dabei komme es oft zu verbalen Streitereien zwischen den Ehepartnern. Sie wolle, dass ihr Mann ausziehe und sie mit den Kindern in der Wohnung bleiben könne. Ausserdem wolle sie die Scheidung einreichen. Sie wolle ihren Mann nicht anzeigen. 03.04.2017 Nachbarin (AU.________ (Adresse)) meldete via regionaler Einsatzzentrale, dass der Mann die Ehefrau bedrohe.