schon seit längerer Zeit zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Dies bestätigte die Straf- und Zivilklägerin oberinstanzlich und gab an, es habe seit Jahren derartige Vorfälle gegeben (pag. 5773 Z. 38 ff.). Gemäss Polizeibericht vom 17. Dezember 2010 kam es am 22. November 2010 zu einem heftigen Streit zwischen den Ehegatten CQ.________, wobei es entsprechend dem Bericht nicht das erste Mal gewesen sei. Daraufhin wandte sich die Straf- und Zivilklägerin an den Sozialdienst und erklärte, dass sie Angst vor ihrem Ehemann habe und aus diesem Grund mit ihren Kindern in ein Frauenhaus wolle.