_ CQ.________ lieber der Polizei ein Lügenmärchen wegen des Nachhausewegs von der Schule erzähle, als dem Vater die Wahrheit zu sagen. Auch handle es sich beim Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von Q.________ um einen besonders krassen Fall. Dies sei mehrere Jahre so gegangen und erst 20 Tage nach dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall habe sich die Straf- und Zivilklägerin bei der Polizei gemeldet und vom Beschuldigten getrennt (pag. 5826). Fürsprecherin B.__