(vgl. E. 17.8 hiernach), der sie gemäss ihren Angaben sehr verstört hatte, weil sie befürchtete, O.________ könnte ums Leben gekommen sein, ihre Kinder mit der Botschaft zum Schulleiter, dass sie sich in grosser Gefahr befinde (pag. 1284 f.). Dies müsste extrem raffiniert geplant gewesen sein, wenn sie dies inszeniert hätte, was E.________ vorliegend nicht unterstellt werden kann. Desgleichen erscheint auch die Mutmassung des Beschuldigten, sie belaste den Beschuldigten nur deswegen derart schwerwiegend, weil sie um ihre Einbürgerung fürchte, wenn sich herausstelle, dass sie freiwillig an solchen «Sex-Treffen» teilgenommen habe, als höchst abwegig, zumal sexuelle Vorlieben grundsätzlich