von den ersten beiden Vorfällen erzählte, namentlich, als sie einen der fremden Männer berühren und ihn (gemeint ist der Penis dieses fremden Mannes) sogar in den Mund nehmen musste, musste sie sich übergeben (pag. 1317). Eine solche körperliche Reaktion während der Befragung kann nach Ansicht der Kammer nur schwer vorgespielt werden und zeigt deutlich, in welcher psychisch schlechten Verfassung sich E.________ aufgrund der ihr gegenüber begangenen Übergriffe zu dieser Zeit befunden haben musste. Der persönliche Eindruck, den E.________ anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung hinterliess, untermauerte diesen Eindruck.