durch das Verhalten des Beschuldigten gegenüber der Straf- und Zivilklägerin untermauert. Diese wurde – wie hiernach ausführlich erörtert wird – vom Beschuldigten ebenfalls geschlagen und für Sex mittels Gewalt und Gewaltandrohungen unter Druck gesetzt. Die Aussagen der beiden Frauen ergeben ein stimmiges Gesamtbild, wobei hervorzuheben ist, dass sie sich vor ihren ersten Einvernahmen weder persönlich kannten noch absprechen konnten (vgl. die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin