Sie gab in Bezug auf den Vorfall mit G.________ an, dass der Beschuldigte den Mann geschubst und ihm Ohrfeigen gegeben habe. Allerdings habe es sich nicht um kräftige Ohrfeigen gehandelt (pag. 2055). Weiter sagte sie aus, dass der Beschuldigte ihr vor den Treffen eher gedroht habe, als dass er sie verprügelt hätte (pag. 1958). Im Falle einer erfundenen Geschichte hätte sie den Beschuldigten kaum noch in Schutz genommen. Sie sprach ferner nicht nur schlecht über den Beschuldigten, sondern führte auch aus, am Anfang hätten sie eine Beziehung auf Augenhöhe gehabt (pag. 5786 Z. 37).