Sie habe gezittert (pag. 2055), sei entsetzt gewesen, habe Angst gehabt und geweint (pag. 2055). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte sie aus, sie habe heute noch Angst vor dem Beschuldigten (pag. 5785 Z. 2). Nachvollziehbar vermochte sie zu schildern, dass sie sogar noch seine Gerüche im Badezimmer wahrgenommen und davon einen Schrecken gehabt habe (pag. 5785 Z. 4 f.). Des Weiteren gab sie konkrete mit dem Beschuldigten geführte Gespräche wieder, was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht («Ich werde dich in Stücke reissen, wenn wir hier rauskommen. Du