36 belastete den Beschuldigten auch insofern nicht unnötig, indem sie die Frage verneinte, ob der Beschuldigte gewusst habe, dass sie eigentlich keine Lust gehabt habe (pag. 793 Z. 686). Zudem hielt sie fest, der Beschuldigte habe sie auch ans rechte Bein und an den Oberschenkel geschlagen. Es sei kein starker Schlag gewesen (pag. 791 Z. 593 f.).