vilklägerin würden zusammen schauen und beide hätten genau das Gleiche gesagt (pag. 5176 Z. 34 f.), was wie hiervor dargelegt keineswegs zutrifft. Er schreckte auch nicht davor zurück, seiner Tochter AM.________ CQ.________ vorzuwerfen, sie habe ihn mit ihren Nachrichten nur provozieren wollen und er habe ihr noch geschrieben, dass sie diese Nachricht nur schreibe, dass sie vor Gericht einen Beweis hätten. Sie habe ihn provozieren wollen, damit er schlechte Sachen schreibe (pag. 864 Z. 272 ff.; pag. 860 Z. 306 f.). Die Straf- und Zivilklägerin und die Kinder seien gute Schauspieler (pag. 861 Z. 354 f.).