34 gehabt habe (pag. 1865). Da E.________ oberinstanzlich zu Protokoll gab, mittlerweile die Schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten zu haben (pag. 5785 Z. 2 f.), verortete der Beschuldigte den Grund für ihre angeblichen Falschbelastungen nunmehr in der Rache, da er sie nicht habe heiraten wollen bzw. er einen B-Ausweis gehabt habe und sie nicht (pag. 5808 Z. 16 ff.) und darin, dass sie sich schäme, da sie familiär verbunden seien (die Frau des Onkels von E.________ sei die Cousine des Vaters des Beschuldigten [pag. 5804 Z. 43 ff.